Moderne Wohngebäude mit begrünten Außenanlagen und nachhaltiger Architektur als Beispiel für zeitgemäße Hausverwaltung in Remagen.

Hausverwaltung in Remagen

Stand: Oktober 2026

Eine Hausverwaltung in Remagen übernimmt die kaufmännische, technische und rechtliche Betreuung von Eigentumswohnanlagen: Hausgeld einziehen, Jahresabrechnung erstellen, Handwerker beauftragen, Eigentümerversammlung vorbereiten. Für Wohnungseigentümergemeinschaften gilt seit Dezember 2023 ein Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter nach Paragraf 19 Absatz 2 Nummer 6 WEG. Wer sein Objekt hier verwalten lässt, sollte den Verwaltervertrag, die Erlaubnis nach Paragraf 34c Gewerbeordnung und den Umgang mit der Erhaltungsrücklage vor der Bestellung prüfen. Ansprechpartner vor Ort ist der Verwaltungsbetrieb Immopit Immobilien im Stadtteil Oberwinter.

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Es beginnt selten mit einem großen Problem, sondern mit einer Abrechnung, die niemand erklären kann, einem dreimal verschobenen Handwerkertermin und der Frage, warum die Rücklage nicht reicht, obwohl jeden Monat gezahlt wird. Wer eine Eigentumswohnung besitzt, merkt schnell: Die Arbeit liegt nicht im Besitz, sondern in der Organisation.

Genau dort setzt eine Hausverwaltung in Remagen an. Sie nimmt Eigentümern die laufende Verantwortung ab, ohne ihnen die Entscheidungen wegzunehmen. Der folgende Ratgeber erklärt, was eine Hausverwaltung übernimmt, was in der Jahresabrechnung steht, woran sich Qualifikation erkennen lässt und wie ein Verwalterwechsel abläuft, ohne dass eine Gemeinschaft zwischen zwei Verwaltungen im Leeren steht.

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Was übernimmt eine Hausverwaltung tatsächlich?

Eine Hausverwaltung führt drei Aufgabenbereiche zusammen, die sonst auf mehrere Schultern verteilt wären: die kaufmännische Verwaltung mit Zahlungsverkehr, Buchhaltung und Abrechnung, die technische Verwaltung mit Instandhaltung, Wartungsverträgen und Handwerkerkoordination sowie die rechtliche Verwaltung mit Versammlungen, Beschlüssen und der Umsetzung des Wohnungseigentumsgesetzes. Wer eine Hausverwaltung in Remagen beauftragt, übergibt fremdes Vermögen in treuhänderische Hand. Der Verwalter handelt dabei für die Gemeinschaft – bestellt werden kann auch ein Wohnungseigentümer selbst.

In der Praxis heißt das: Er zieht Hausgeld ein, führt getrennte Konten je Gemeinschaft, holt Angebote ein, prüft Rechnungen und meldet Versicherungsschäden. Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft kommt die Vorbereitung und Leitung der Eigentümerversammlung hinzu. Ein Hausverwalter ist damit Buchhalter, Baukoordinator und Versammlungsleiter in einer Person.

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Quellen: Wohnungseigentumsgesetz · Gewerbeordnung, § 34c · Immopit Immobilien

Was steht in der Jahresabrechnung einer Hausverwaltung in Remagen?

Die Jahresabrechnung stellt den tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben des abgelaufenen Wirtschaftsjahres die geleisteten Vorschüsse gegenüber. Beschlossen wird seit der WEG-Reform nicht mehr die Abrechnung selbst, sondern nur noch die Einforderung von Nachschüssen oder die Anpassung der beschlossenen Vorschüsse. Dazu kommt der Vermögensbericht, der den Stand der Erhaltungsrücklage und das übrige Gemeinschaftsvermögen ausweist.

Wer eine Abrechnung nicht nachvollziehen kann, muss sie nicht einfach hinnehmen. Jeder Wohnungseigentümer kann Einsicht in die Verwaltungsunterlagen verlangen, also auch in Belege, Kontoauszüge und Verträge. Hat die Gemeinschaft einen Verwaltungsbeirat, soll er Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung vor der Beschlussfassung prüfen und mit einer Stellungnahme versehen. Eine Hausverwaltung in Remagen, die ihre Abrechnung vorab mit dem Beirat durchgeht, erspart der Versammlung lange Diskussionen über einzelne Positionen.

Was kostet die Verwaltung und was regelt der Verwaltervertrag?

Fachmann verwaltet Immobilien digital am Laptop und prüft Aufgaben der WEG-Verwaltung für eine strukturierte Eigentümergemeinschaft.

Verwalterhonorare werden bei Wohnanlagen üblicherweise je Einheit und Monat vereinbart. Feste Sätze gibt es nicht; die Höhe hängt weniger von der Quadratmeterzahl ab als von der Struktur der Anlage. Diese Faktoren treiben den Aufwand:

  • Anzahl der Einheiten: Bei sehr kleinen Gemeinschaften verteilt sich der gleiche Grundaufwand auf wenige Schultern.
  • Zustand und Alter der Bausubstanz: Ein sanierungsbedürftiges Objekt erzeugt laufend Handwerkerkoordination.
  • Technische Ausstattung: Aufzug, Tiefgarage, Heizzentrale oder Ladeinfrastruktur bedeuten Wartungsverträge und Prüffristen.
  • Anstehende Großmaßnahme: Eine Fassaden- oder Heizungserneuerung wird meist gesondert als Projektbetreuung vergütet.
  • Konfliktlage in der Gemeinschaft: Anfechtungen und Sonderversammlungen kosten Zeit, die im Grundhonorar selten enthalten ist.

Der Verwaltervertrag sollte diese Trennung ausdrücklich benennen: Was ist Grundleistung, was gesondert vergütete Sonderleistung? Ebenso gehören Laufzeit, Kündigungsregeln und die Betragsgrenze hinein, bis zu der ohne Beschluss entschieden werden darf. Die Bestellung selbst ist nach dem Wohnungseigentumsgesetz auf höchstens fünf Jahre begrenzt, bei der ersten Bestellung nach Begründung des Wohnungseigentums auf drei Jahre. Abberufen werden kann ein Verwalter jederzeit; der Vertrag endet dann spätestens sechs Monate nach der Abberufung.

Wer eine Hausverwaltung in Remagen beauftragt, kauft nicht in erster Linie Verwaltungsakte ein, sondern Planbarkeit. Ein Honorar, das die Sonderleistungen sauber ausweist, ist am Jahresende häufig günstiger als eine niedrige Grundvergütung mit langer Nachtragsliste.

Woran erkennt man eine qualifizierte Hausverwaltung in Remagen?

Es gibt drei Nachweise, die sich vor der Bestellung prüfen lassen, und sie bedeuten Unterschiedliches. Der erste ist die gewerberechtliche Erlaubnis nach Paragraf 34c Absatz 1 Nummer 4 der Gewerbeordnung, die seit August 2018 für Wohnimmobilienverwalter Pflicht ist. Zuständige Erlaubnisbehörde für einen Betrieb mit Sitz in Remagen ist das Gewerbeamt der Stadt Remagen. Zur Erlaubnis gehört der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden mit mindestens 500.000 Euro je Versicherungsfall und 1.000.000 Euro für alle Fälle eines Jahres nach Paragraf 15 der Makler- und Bauträgerverordnung.

Der zweite ist die Weiterbildungspflicht: 20 Stunden in drei Jahren nach Paragraf 34c Absatz 2a der Gewerbeordnung. Auftraggeber dürfen darüber in Textform Auskunft verlangen; ein Verweis auf entsprechende Angaben im Internetauftritt genügt. Der Betrieb bildet sich nach eigenen Angaben ständig fort, unter anderem zu WEG-Reform, Brandschutz und Elektromobilität.

Der dritte betrifft ausschließlich Wohnungseigentümergemeinschaften: den zertifizierten Verwalter nach Paragraf 26a WEG. Seit dem 1. Dezember 2023 gehört seine Bestellung zur ordnungsmäßigen Verwaltung. Der Nachweis wird über eine Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer geführt. Gleichgestellt sind nach Paragraf 7 der Zertifizierte-Verwalter-Prüfungsverordnung bestimmte Abschlüsse, darunter Volljuristen, Immobilienkaufleute und Geprüfte Immobilienfachwirte. Im Team des Remagener Anbieters arbeitet eine Geprüfte Immobilienfachwirtin IHK, die zugleich im Prüfungsausschuss der Industrie- und Handelskammern Koblenz und Ludwigshafen mitwirkt.

Wichtig für kleine Gemeinschaften: Der Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter entfällt nur, wenn drei Bedingungen gleichzeitig vorliegen: Es bestehen weniger als neun Sondereigentumsrechte, ein Wohnungseigentümer wurde zum Verwalter bestellt, und weniger als ein Drittel der Eigentümer verlangt die Bestellung eines zertifizierten Verwalters. Gezählt werden dabei Sondereigentumsrechte, nicht Wohnungen – separates Teileigentum wie eine Gewerbeeinheit zählt mit. Fällt eine dieser Bedingungen weg, besteht der Anspruch wieder. Die Bestellung eines nicht zertifizierten Verwalters ist nicht nichtig, aber anfechtbar.

Was tun bei Streit in der Eigentümergemeinschaft?

Der erste Weg ist selten das Gericht, sondern die Frist. Ein Beschluss der Eigentümerversammlung, der als fehlerhaft gilt, muss innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung angefochten werden; die Begründung folgt binnen zwei Monaten. Wer diese Frist verstreichen lässt, muss den Beschluss gegen sich gelten lassen, auch wenn er inhaltlich angreifbar wäre. Deshalb gehört das Protokoll zeitnah gelesen.

Wird der gerichtliche Weg unvermeidlich, entscheidet nicht der Streitwert über das Gericht, sondern die Belegenheit der Anlage. Wohnungseigentumssachen nach Paragraf 43 des Wohnungseigentumsgesetzes gehören seit der Reform ausnahmslos vor das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. Für Objekte in Remagen ist das nicht ein Gericht am Ort: Zuständig ist das Amtsgericht Sinzig in der Barbarossastraße 21, dessen Bezirk die Städte Remagen und Sinzig sowie die Verbandsgemeinden Bad Breisig und Brohltal umfasst. Dasselbe Gericht führt auch das Grundbuch für die Stadt; übergeordnet ist das Landgericht Koblenz. Für eine Anlage wenige Kilometer flussaufwärts in Bad Neuenahr-Ahrweiler gilt eine andere Zuordnung.

Diese Zuordnung bestimmt, wo Grundbucheinsicht beantragt wird und wohin Hausgeldklagen gehen. Eine ortskundige Hausverwaltung in Remagen kennt die Wege dorthin und muss sie nicht bei jedem Vorgang neu klären.

Wie läuft ein Verwalterwechsel ab?

Ein Wechsel der Hausverwaltung in Remagen scheitert selten am Beschluss und häufig an der Übergabe. Die Gemeinschaft beschließt Abberufung und Neubestellung, in aller Regel in einem Zug, damit keine Lücke entsteht. Danach beginnt der eigentliche Teil: Unterlagen, Konten und laufende Vorgänge müssen wandern.

Phase 1 - Vorbereitung: Angebote einholen, Verwaltervertrag und Zertifizierungsnachweis prüfen, Tagesordnungspunkt fristgerecht ankündigen.

Phase 2 - Beschluss: Abberufung des bisherigen und Bestellung des neuen Verwalters, dazu Beschluss über den Vertragsinhalt. Bestellung und Vertrag sind zwei getrennte Rechtsakte.

Phase 3 - Übergabe: Herausgabe von Teilungserklärung, Beschlusssammlung, Verträgen, Buchhaltung und Belegen; Umschreibung der Gemeinschaftskonten; Übernahme laufender Wartungs- und Versicherungsverträge.

Phase 4 - Abschluss: Schlussabrechnung des alten Verwalters, Meldung des Wechsels an Versorger, Versicherer und Dienstleister.

Der kritische Punkt ist die Beschlusssammlung: Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und dokumentiert, was je entschieden wurde. Ist sie lückenhaft, arbeitet die neue Verwaltung im Blindflug, und alte Beschlüsse tauchen erst wieder auf, wenn jemand sich auf sie beruft. Vollständigkeit deshalb vor der Entlastung des alten Verwalters prüfen lassen.

Häufige Fragen zur Hausverwaltung in Remagen

Die folgenden Fragen kommen im Erstgespräch am häufigsten auf. Sie betreffen unter anderem die Bestellungspflicht, die Eigentümerversammlung, die Erhaltungsrücklage und die Befugnisse des Verwalters.

Muss meine Eigentümergemeinschaft überhaupt einen Verwalter bestellen?

Eine gesetzliche Pflicht zur Bestellung besteht nicht, aber jeder einzelne Wohnungseigentümer kann sie verlangen, weil die Bestellung eines Verwalters zur ordnungsmäßigen Verwaltung gehört. In der Praxis kommen Gemeinschaften ohne Verwaltung selten dauerhaft aus: Ohne Verwalter fehlt der Gemeinschaft die handelnde Person für Zahlungsverkehr, Versammlungsleitung und Vertretung nach außen. Banken und Versorger verlangen einen eindeutigen Ansprechpartner.

Wie oft muss die Eigentümerversammlung stattfinden, und wie wird eingeladen?

Die Eigentümerversammlung muss mindestens einmal im Jahr stattfinden. Der Verwalter lädt in Textform ein, mit einer Frist von in der Regel mindestens drei Wochen. Kürzer darf die Frist nur bei besonderer Dringlichkeit sein. Verlangt mehr als ein Viertel der Wohnungseigentümer in Textform und unter Angabe von Zweck und Gründen eine Versammlung, muss der Verwalter sie einberufen. Fehlt ein Verwalter oder weigert er sich pflichtwidrig, kann auch der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats einladen.

Was gehört in die Erhaltungsrücklage und wer entscheidet über die Höhe?

Die Erhaltungsrücklage ist eine angemessene Geldreserve für künftige Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums. Über ihre Höhe entscheiden die Wohnungseigentümer durch Beschluss, üblicherweise im Rahmen des Wirtschaftsplans. Als Orientierung dienen Alter, Zustand und technische Ausstattung der Anlage sowie absehbare Großmaßnahmen. Der Verwalter weist den Stand der Rücklage im Vermögensbericht aus, entscheidet aber nicht allein über Entnahmen.

Wie finde ich heraus, welches Gericht für meine Anlage zuständig ist?

Maßgeblich ist der Ort des Grundstücks, nicht Ihr Wohnsitz und nicht der Sitz der Verwaltung. Für Wohnungseigentumssachen und für das Grundbuch von Objekten in Remagen ist das Amtsgericht Sinzig zuständig, dessen Bezirk neben Remagen und Sinzig auch die Verbandsgemeinden Bad Breisig und Brohltal umfasst. Berufungen gehen an das Landgericht Koblenz. Liegt Ihre Anlage in einer anderen Kommune des Kreises, kann ein anderes Amtsgericht zuständig sein.

Darf die Hausverwaltung ohne Beschluss Handwerker beauftragen?

Ja, aber nur in zwei Fällen. Der erste sind Maßnahmen von untergeordneter Bedeutung, die die Gemeinschaft nicht erheblich verpflichten, etwa kleinere Reparaturen, Wartungsverträge oder die Pflege der Außenanlagen. Der zweite sind Maßnahmen, die nötig sind, um eine Frist zu wahren oder einen Nachteil abzuwenden, zum Beispiel ein Notdienst bei einem Rohrbruch. Größere Sanierungen und bauliche Veränderungen brauchen einen Beschluss der Eigentümerversammlung. Die Eigentümer können die Befugnisse des Verwalters per Beschluss erweitern oder einschränken. Wer eine Hausverwaltung in Remagen neu bestellt, sollte dabei gleich eine feste Betragsgrenze vereinbaren und im Verwaltervertrag festhalten.

Woran erkenne ich eine seriöse Hausverwaltung Remagen vor der Beauftragung?

Ein seriöser Hausverwalter legt drei Dinge ohne Nachfrage vor: die Erlaubnisurkunde nach Paragraf 34c Gewerbeordnung, den aktuellen Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung und die Fortbildungsnachweise der letzten drei Jahre. Fragen Sie zusätzlich, ob getrennte Konten je Objekt geführt werden und ob die Zertifizierung nach Paragraf 26a WEG oder eine gleichgestellte Qualifikation vorliegt. Wer diese Unterlagen ohne Umstände vorlegt, arbeitet in aller Regel auch im Übrigen transparent.

Wie lange dauert es, bis eine neue Verwaltung handlungsfähig ist?

Rechtlich ist die neue Verwaltung mit dem Bestellungsbeschluss im Amt. Praktisch dauert es meist einige Wochen, bis Konten umgeschrieben und Unterlagen übergeben sind. Beschleunigen lässt sich das durch eine schriftliche Übergabeliste und einen festen Termin. Verzögert der bisherige Verwalter die Herausgabe, hat die Gemeinschaft einen durchsetzbaren Anspruch darauf.

Logo von Immopit Immobilien in Remagen für professionelle Immobilienverwaltung und zuverlässigen Service rund um Wohn- und Gewerbeimmobilien.

Portrait von Hermann-Josef Jahn, Inhaber von Immopit Immobilien in Remagen, Ansprechpartner für professionelle Immobilienverwaltung und WEG-Verwaltung.

Der Autor

Immopit Immobilien in Remagen-Oberwinter - Eigentumsverwaltung seit über 55 Jahren

Immopit Immobilien wurde 1968 in Bonn gegründet und hat den Tätigkeitsschwerpunkt 1981 von der Vermittlung auf die Verwaltung von Objekten verlagert. Inhaber ist Hermann-Josef Jahn. Der Betrieb sitzt in der Pützgasse in Remagen-Oberwinter und betreut Wohnungseigentümergemeinschaften im Rheintal, im Kreis Ahrweiler und im angrenzenden Bonner Raum.

  • Erlaubnis als Wohnimmobilienverwalter nach Paragraf 34c Gewerbeordnung, Aufsicht durch das Gewerbeamt der Stadt Remagen
  • Geprüfte Immobilienfachwirtin IHK im Team, Mitwirkung im Prüfungsausschuss der IHK Koblenz und Ludwigshafen
  • Fortbildungszertifikate des Verbands der Immobilienverwalter
  • Ständige Fortbildung, unter anderem zu WEG-Reform, Brandschutztechnik, Elektromobilität und Datenschutz
  • Berufshaftpflicht- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung, Kundengelder auf gesondert geführten Konten
  • Leistungen: WEG-Verwaltung, Sondereigentumsverwaltung, Buchhaltung und Abrechnung, Objektanalyse und Zustandskontrolle

Immopit Immobilien

Inhaber Hermann-Josef Jahn e.K.
Pützgasse 5
53424 Remagen

Telefon: +49 2228 1654
Email: info@immopit.de
Web: www.immopit.de

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Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch 9:00-13:30 Uhr
Dienstag, Freitag 9:00-12:00 Uhr
Donnerstag 9:00-12:00 und 15:00-18:00 Uhr



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Quellen

Die Anbieterangaben stammen von der Website und aus Angaben des Betriebs, die Gerichtszuordnung vom Amtsgericht selbst und die Rechtsangaben aus dem Gesetzestext.

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Immopit Immobilien, Zertifikate, Unternehmensprofil und Angaben des Betriebs (Stand Oktober 2026) hausverwaltung-oberwinter.de/zertifikate Fortbildung, Qualifikationen, Leistungsspektrum, Firmengeschichte
Amtsgericht Sinzig, Zuständigkeitsbereich und Grundbuchamt agsin.justiz.rlp.de Gerichtszuständigkeit für Remagen, Grundbuchamt, Landgerichtsbezirk
Makler- und Bauträgerverordnung, Paragraf 15 gesetze-im-internet.de Mindestversicherungssummen der Berufshaftpflichtversicherung nach Paragraf 34c Gewerbeordnung
Wohnungseigentumsgesetz, Paragrafen 18, 19, 24, 26, 26a, 27, 28, 29, 43 und 45 gesetze-im-internet.de, Wohnungseigentumsgesetz Einsicht in die Verwaltungsunterlagen, ordnungsmäßige Verwaltung und Schwelle von neun Sondereigentumsrechten, Einberufung der Eigentümerversammlung, Bestellung und Abberufung des Verwalters, Zertifizierung, Befugnisse des Verwalters ohne Beschluss, Jahresabrechnung, Aufgaben des Verwaltungsbeirats, Gerichtszuständigkeit, Anfechtungsfristen

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Redaktion: Kai Kruel

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